
Ein Schiedsrichter der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) stellt sich auf die Seite des Mannes, der die Domain 1997 registriert hat.
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Donald Trump und sein Mar-A-Lago-Club konnten die Domain mar-a-lago.com nicht durch eine Beschwerde wegen Cybersquatting sichern.
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Trumps' Tochtergesellschaft DTTM Operations LLC reichte die Beschwerde nach der Richtlinie zur Beilegung von Dom?nennamenstreitigkeiten (UDRP) bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ein.
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Marq Quarius von "1 LLC"?registrierte die Domain 1997, zusammen mit der Domain maralago.com. (Letztere Domain geh?rt ihm nicht mehr. Trumps' Organisation hat auch einen Fall gegen diese Domain eingereicht, der jedoch noch nicht entschieden wurde.)'t.
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Zur Verteidigung seiner Registrierung gab Quarius eine "farbenfrohe"? Erkl?rung ab. Schiedsrichter W. Scott Blackmer fasste sie (pdf) zusammen:
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Er sagt, dass er die streitige Domain im M?rz 1997 registrierte, bevor der Kl?ger eine ?hnliche Domain nutzte, nach dem Tod von drei Haustieren auf Vorschlag seiner Mutter. '?"Mar"?war ein Hund, dessen Name kurz nach dem Vornamen des Beklagten, Marq, abgekürzt wurde.' "A"?stand für "Alfred,"?eine Ente, die h?ufig den Teich hinter ihrem Haus besuchte, benannt nach Alfred Hitchcock. "Lago"?war ein Spitzname für "Lag", eine langsame Katze, die die Familie gerettet hatte.
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Blackmer glaubte dieser Erkl?rung nicht vollst?ndig, stellte jedoch fest, dass Quarius eine Gedenkseite für Haustiere unter der Domain eingerichtet hat.
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Letztlich scheiterte der Fall aus mehreren Gründen. Einer davon ist, dass, obwohl Mar-A-Lago vor der Registrierung der Domain im Jahr 1997 existierte, Trumps Anwalt keine Gewohnheitsmarkenrechte für den Namen vorlegen konnte, die vor der Domainregistrierung bestanden. Ein eingetragenes Markenzeichen erhielt er erst nach der Domainregistrierung.
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Blackmer bemerkte au?erdem:
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Wichtig ist, dass der Beklagte die streitige Domain seit über 25 Jahren im Wesentlichen für nichtkommerzielle Zwecke beh?lt und nutzt, ohne zu versuchen, sie an den Kl?ger oder Dritte zu verkaufen. Selbst als der Kl?ger versuchte, sie zu kaufen, bat der Beklagte darum, die Erl?se an eine Wohlt?tigkeitsorganisation für Tiere zu spenden. Diese Tatsachen sind nicht typisch für Cybersquatting und stützen die Angaben des Beklagten.'
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Der Schiedsrichter merkte an, dass die Begründung des Domaininhabers für die Registrierung der Domain schwer glaubhaft ist, aber da es sich nicht um ein Gerichtsverfahren handelt,' gibt es keine M?glichkeit, den Inhaber zu befragen oder Untersuchungen durchzuführen.
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Dies ist das dritte Mal, dass Trumps Organisation die Domain beanstandet hat. Sie verschickte 1998 und 2020 Abmahnungen. Laut Quarius stimmte er nach Erhalt des zweiten Schreibens zu, die Domain zu übertragen, wenn die Trump-Organisation die Registrierungskosten an eine Tierschutzorganisation spenden würde. Quarius sagt, die Trump-Organisation habe dies nicht umgesetzt.'
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Quelle: Domain Name Wire
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